Deutsch Integrationskurse gefördert durch das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Seit dem 01.01.2005 gibt es das neue Zuwanderungsgesetz in Deutschland. Nach diesem Gesetz werden Zugewanderte vom BAMFunterstützt und bekommen einen Integrations- und Orientierungskurs ganz oder teilweise bezahlt. Alle Ausländer, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen, haben ein Recht auf Teilnahme an diesem Programm.
Allgemeine Informationen
Spezielle Integrationskurse mit automatisch 945 Stunden:
Integrationskurs am Abend
Antrag auf Integrationskurs
Gerne beantragen wir einen Integrationskurs für Sie. Dazu benötigen wir Ihren Reisepass mit Visum, evt. den Ausweis Ihres Ehepartners, Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheid (falls Empfänger) und eine Freizügigkeitsbescheinigung (nur für EU-Bürger)
Gute Sprachkenntnisse steigern die Chancen zur Integration Deutschland und auf dem Arbeitsmarkt, ebenso sind sie die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungskarriere. Darüber hinaus ist der Abschluss eines Integrationskurses Voraussetzung für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und verkürzt die Spanne für die Einbürgerung von acht auf sieben Jahre.