Fördermöglichkeiten für Sprachkurse bei ISL:
| Bildungsprämie | Qualischeck |
Anspruchs-berechtigte | - Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 25.600,00 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200,00 Euro) | - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahre mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz; - Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten mit Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz - Selbstständige oder Freiberufler/innen ab 45 Jahren in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen/selbständigen Tätigkeit - Berufsrückkehrer/innen ab 45 Jahren, die den Berufsweg wg. Kindererziehung/Pflege eines Angehörigen mind. 1 Jahr unterbrochen haben. Dies muss mehr als 1 Jahr zurückliegen. |
Höhe der Förderung | 50 % der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500,00 Euro pro Person und Kalenderjahr (nur Gruppenkurse, kein Einzelunterricht) | 50 % der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500,00 Euro pro Person und Kalenderjahr (nur Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, keine Bücher etc.) |
Zahlung | Eigenanteil (50% der Kursgebühr) als Einmalzahlung am Anfang der Weiterbildungsmaßnahme | Eigenanteil (50% der Kursgebühr) als Einmalzahlung am Anfang der Weiterbildungsmaßnahme |
Antragstellung/ Informationen | Handwerkskammer Koblenz 56073 Koblenz Frau Sieglinde Straeten Tel.: 0261-398 324 Bildungspraemie.myk@hwk-koblenz.de www.hwk-koblenz.de | Die RAT GmbH Paulinstr. 17 54292 Trier kostenlose Hotline: 0800-5888432 |