Visum - allgemeine Informationen
EU Bürger brauchen kein Visum, aber sie benötigen eine Freizügigkeitsbescheinigung (Erlaubnis um hier zu bleiben). Diese bekommen Sie beim Ordnungsamt. Voraussetzung ist eine Krankenversicherng plus Einkommsgarantie bzw. Haftungserklärung von einer anderen Person in Deutschland.
Visum für einen Sprachkurs: In der Regel bekommen Sie ein Visum für maximal 12 Monate. Danach müssen Sie ausreisen und erneut ein Visum beantragen.
Visum für Sprachkurse als Vorbereitung auf eine Universitäts-Eingangprüfung: Wenn Sie dieses Visum beantragen, um anschliessend eine TestDaF oder DSH Prüfung zu machen, bekommen Sie in der Regel ein Visum für 9 Monate.
Für jedes Visum benötigen Sie folgendes:
- Nachweis über Krankenversicherung
- Nachweis über Anmeldung und Bezahlung des Sprachkurses
- Nachweis, dass Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um hier bleiben zu können.
- Nachweis über Unterkunft
- Haftungserklärung einer in Deutschland wohnhaften Person für den Fall, dass Sie nach Ablauf des Visums nicht ausreisen, werden die Abschiebungskosten auf diese Person umgelegt.
Krankenversicherung
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Unterkunft
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