Deutsch Integrationskurse gefördert durch das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Seit dem 01.01.2005 gibt es das neue Zuwanderungsgesetz in Deutschland. Nach diesem Gesetz werden Zugewanderte vom BAMFunterstützt und bekommen einen Integrations- und Orientierungskurs ganz oder teilweise bezahlt. Alle Ausländer, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen, haben ein Recht auf Teilnahme an diesem Programm.
Allgemeine Informationen
- Kursdauer: Normalerweise 645 Stunden bis B1 Niveau. (auf Antrag bis zu 945 Stunden). Davon 600 - 900 Stunden Integrationskurs (Sprachkurs in 6-9 Modulen á 100 Unterrichtsstunden) und 45 Stunden Orientierungskurs (Vermittlung von Grundkenntnissen in den Bereichen Recht, Geschichte und Kultur in Deutschland)
- Kurspreis - Eigenanteil 1,00 € pro Stunde, d.h. 100,00 € für ca. 5 Wochen bei 20 Stunden pro Woche.
- Kurspreis für Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfeempfänger: kostenfrei
- Zustieg in eine Gruppe je nach Vorkenntnissen und Einstufungstest nach einem 100 Stunden-Block möglich
- Abschluss: Zertifikat Deutsch - B1 Niveau und ein Zertifikat von BAMF über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs (notwendig zur Einbürgerung)
- Montag - Freitag am Vormittag (8.30 - 11.45 Uhr)
- Kostenlose Kinderbetreuung (für Kinder bis 3 Jahre)
Spezielle Integrationskurse mit automatisch 945 Stunden:
- Frauenkurse (hier sind nur Frauen im Kurs und der Inhalt wird entsprechend gestaltet)
- Alphabetisierungskurse (für Teilnehmer, die nicht lesen und schreiben können)
- Jungendkurse (für Teilnehmer bis 27 Jahre wird ein besonderer Lehrplan verwendet)
- Förderkurse für Teilnehmer, die schon seit langerem in Deutschland leben und immer noch Probleme mit der deutschen Sprache haben
Integrationskurs am Abend
- Montag und mittwochs (17.30 – 19.45 Uhr)
- Mittwochs & donnerstags (18.00 - 21.00 Uhr)
Antrag auf Integrationskurs
Gerne beantragen wir einen Integrationskurs für Sie. Dazu benötigen wir Ihren Reisepass mit Visum, evt. den Ausweis Ihres Ehepartners, Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheid (falls Empfänger) und eine Freizügigkeitsbescheinigung (nur für EU-Bürger)
Gute Sprachkenntnisse steigern die Chancen zur Integration Deutschland und auf dem Arbeitsmarkt, ebenso sind sie die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungskarriere. Darüber hinaus ist der Abschluss eines Integrationskurses Voraussetzung für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und verkürzt die Spanne für die Einbürgerung von acht auf sieben Jahre.